FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen rund um die Schule und keine Antworten?

Frau Walther vom BEV hat uns freundlicherweise ihr Eltern-ABC zur Verfügung gestellt. Wir haben das für uns Interessanteste und Wichtigste rausgeschrieben und hier veröffentlicht. Selbstverständlich wird diese Seite ständig aktualisiert. Sie haben noch Fragen, die hier nicht stehen?
Schreiben Sie uns einfach eine Mail!

Abwesenheit

Jede Abwesenheit des Kindes vom Unterricht müssen die Eltern so schnell wie möglich in der Schule melden. Siehe auch Krankmeldung und Befreiung.

AD(H)S

siehe Nachteilsausgleich

Änderung von Noten

Wenn schriftliche Arbeiten sehr schlecht ausfallen, kann der Schulleiter sie für ungültig erklären. Das tut er von sich aus oder auf Antrag der Eltern. Sind Sie mit einer Note nicht einverstanden, können Sie beim Schulleiter oder, falls das nicht zum gewünschten Ergebnis führt, bei der Schulaufsicht Einspruch erheben. Zunächst sollten sie aber immer mit dem Lehrer sprechen, der die Arbeit hat schreiben lassen.

Alarmplan

Jede Schule hat einen Alarmplan, in dem festgelegt ist, wie Lehrer und Schüler sich bei Alarm verhalten. Den Alarmplan bespricht der Klassenlehrer mit den Schülern.

Anwesenheitspflicht

In Bayern besteht Schulpflicht und damit auch Anwesenheitspflicht für die Schüler. Das bedeutet: Schüler müssen in die Schule gehen, falls sie nicht krank oder aus anderen Gründen befreit sind. Auch wenn der Unterricht ausfällt müssen Schüler in der Schule sein, es sei denn, die Schule gibt ihnen frei. Siehe Befreiung und Beurlaubung

Arbeitsblätter

Arbeitsblätter sind Lernmittel, die die Eltern bezahlen müssen. Das ist im Schulfinanzierungsgesetz festgelegt. Die Schulen sammeln dafür das Kopiergeld ein, das je nach Schulart und Lehrer zwischen zehn und 20 Euro im Jahr beträgt (Abweichung nach oben und unten möglich). Kommt Ihnen der Betrag unangemessen vor, so sprechen Sie Ihren Elternbeirat an.

Atlas

Der Atlas gehört, ebenso wie Formelsammlungen, zu den übrigen Lernmitteln, die die Eltern bezahlen müssen.

Aufsichtspflicht

Die Schule muss ihre Schüler bei allen schulischen Veranstaltungen - auch bei solchen außerhalb des Schulgeländes wie Sport, Wanderungen, Schulfahrten, Theaterbesuche - beaufsichtigen und trägt die Verantwortung. Je nach Alter der Schüler fällt die Form der Aufsicht unterschiedlich aus. Grundschüler müssen ständig beaufsichtigt werden, älteren Schülern überträgt die Schule mehr Verantwortung; wichtig ist, dass sie sich „beaufsichtigt fühlen“. Über die Aufsicht an Bushaltestellen gibt es besondere Regelungen.

BayEUG

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Das BayEUG gilt für alle Schularten. Sie können es im Sekretariat Ihrer Schule oder beim Elternbeirat einsehen.

Befreiung

Die Befreiung vom Unterricht betrifft zwei unterschiedliche Fälle: Befreiung vom Unterricht wegen einer akuten Erkrankung und Befreiung zum Beispiel vom Sportunterricht wegen einer länger (z.B. mehrere Wochen) dauernden Krankheit oder Beeinträchtigung. Über länger dauernde Befreiung in einzelnen Fächern entscheidet der Schulleiter. Ihm genügt dafür gewöhnlich ein normales ärztliches Attest. Ein Attest des Schularztes ist nur nötig, wenn der Schulleiter es ausdrücklich fordert. Wird ein Schüler während des Unterrichts krank, befreit ihn die Schulleitung für den Rest des Tages vom Unterricht oder anderen verpflichtenden Schulveranstaltungen. Je nachdem, wie alt das Kind ist, bleibt es in der Schule, bis es abgeholt wird oder kann nach Hause gehen, evtl. nur dann, wenn die Eltern dem vorher schriftlich zugestimmt haben.

Benehmen

Beim Blättern in der Schulordnung stoßen Sie evtl. auf das Wort „Benehmen“. Dort heißt es: „Das Benehmen mit dem Elternbeirat ist herzustellen.“ Das bedeutet: Der Elternbeirat muss informiert, seine Meinung muss gehört werden. Die Entscheidung trifft aber letztlich der Schulleiter. Etwas anderes ist „im Einvernehmen mit dem Elternbeirat“: Hier müssen sich Eltern und Schulleitung wirklich einig sein, der Elternbeirat kann mitbestimmen. Gutes Benehmen ist angesagter denn je, und die Staatsregierung hat sogar eine Werteinitiative gestartet, bei der es auch um den Umgang miteinander geht. Gutes Benehmen erwartet man von Kindern, aber selbstverständlich auch von Erwachsenen. Nehmen Sie es nicht kommentarlos hin, wenn Ihr Kind unhöflich ist, aber auch nicht, wenn es von einem Lehrer unhöflich behandelt wird.

Beratungslehrer

An allen Schularten gibt es Beratungslehrer, die Schüler und Eltern bei Fragen zur Schullaufbahn, bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten und bei persönlichen Problemen unterstützen. Sprechzeiten und Anmeldebedingungen erfahren Sie im Sekretariat. Siehe auch Schulpsychologe und Sprechstunde.

Beurlaubung

Beurlaubung vom Unterricht gibt es nur im Voraus und nur in dringenden Ausnahmefällen z.B. für einen Arztbesuch, einen wichtigen familiären Anlass oder die Führerscheinprüfung, nicht aber für Urlaub oder Sprachkurse.

Beweglicher Feiertag

Die Schule kann im Einvernehmen mit dem Elternbeirat einen Tag im Schuljahr für unterrichtsfrei erklären. Da der Tag nachgeholt bzw. vorausgearbeitet werden muss, ist er nicht wirklich frei, sondern wird nur verschoben. Was für ein Tag „unterrichtsfrei“ sein darf, ist restriktiv geregelt.

Bildungsausschuss

Gesetze erlässt der bayerische Landtag, auch die Gesetze für Schulen (BayEUG, Schulfinanzierungsgesetz). Die Fachleute für Bildung sitzen im Bildungsausschuss des Landtags. Jeder Bürger kann eine Petition einreichen. Das tun auch immer wieder Eltern, denen die Zustände an ihrer Schule nicht gefallen. Die meisten Petitionen werden mit der Regierungs-Mehrheit abgelehnt.

Bücherei

Viele Schulen haben eine Schülerbücherei oder wenigstens eine Klassenbibliothek. Die Schüler können Bücher ausleihen oder in der Bücherei arbeiten. Weil der Staat kein oder kaum Personal für die Bibliotheken bezahlt, sind diese auf ehrenamtliche Helfer angewiesen, wenn sie akzeptable Öffnungszeiten bieten wollen, zum Beispiel auf Eltern.

Bus

Die Kinder fahren entweder mit einem eigenen Schulbus zur Schule (gewöhnlich die Grundschüler), oder sie benutzen die öffentlichen Linien mit einem Schülerticket. Die Schulen haben zwar mit den Bussen oft viel Ärger, sind aber sachlich nicht zuständig. Wenn sie klug sind, ernennen sie einen Lehrer zum Busbeauftragten, damit Eltern und Kinder bei Problemen einen Ansprechpartner haben. Zuständig ist entweder die Gemeinde oder der Landkreis, die einen Schulwegbeauftragten haben (sollten). Bei Ärger mit Busfahrern, zu vollen Bussen oder Verspätung können Sie zusätzlich das Busunternehmen ansprechen und die örtlichen Verkehrsbetriebe. Siehe auch Warten

Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag ist ein geschützter Feiertag, der unterrichtsfrei ist. Für Berufstätige ist er ganz normaler Arbeitstag, auch für Lehrer. Diese machen deshalb z.B. pädagogische Konferenzen, an denen in manchen Schulen auch Elternvertreter teilnehmen. Wenn die Kinderbetreuung für Sie ein Problem ist, wenden Sie sich an den Elternbeirat. Er könnte selbst Betreuungsangebote organisieren oder die Schule dazu bringen, in Kooperation mit Nachbarschulen Betreuung anzubieten.

Disziplinarausschuss

In größeren Schulen befasst sich ein spezieller (Lehrer-)Ausschuss mit dem Erziehen/Bestrafen von Schülern, die sich falsch verhalten, in kleineren Schulen die gesamte Lehrerkonferenz. Anders als in anderen Bundesländern sitzen Elternvertreter nicht in diesem Gremium. Der Elternbeirat kann auf Wunsch der Eltern des betroffenen Schülers beteiligt werden. Eltern sollten sich mit diesem Wunsch vom Schulleiter nicht abwimmeln lassen.

Drogen

Werden Schüler beim Handel mit illegalen Drogen erwischt, fliegen sie fast überall von der Schule. Für Drogen - auch für legale wie Alkohol und Tabak -, haben die Schulen Beauftragte für Suchtprävention.

Dysalkulie

Die angeborene Rechenschwäche (Dyskalkulie) überfordert das Kultusministerium derzeit noch, weil sie noch nicht ausreichend erforscht sei, wie es auf einen Antrag des BEV hin sagte. Deshalb gibt es keinen Nachteilsausgleich wie z.B. bei Legasthenie. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie sieht das anders und fordert besondere Regelungen für Schüler mit Dyskalkulie. Infos unter legasthenie.net.

Einsichtsnahme

Schriftliche Arbeiten, also Probearbeiten, Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Facharbeiten und Stegreifaufgaben (Ex), werden den Schülern gewöhnlich mit nach Hause gegeben. Auf Antrag der Eltern muss die Schule den Schülern die Arbeiten mitgeben, kann das aber für die Zukunft verweigern, wenn die Schüler die Arbeiten nicht rechtzeitig (bei Schulaufgaben eine Woche, bei Exen in der nächsten Stunde) zurückgeben. Prüfungsaufgaben dürfen Schüler, Eltern und gegebenenfalls der Rechtsanwalt in der Schule einsehen. Eltern haben das Recht, den Schülerbogen einzusehen und sich Notizen zu machen, allerdings keine Fotokopien. Alles, was im Schülerakt an Personenbezogenem steht, dürfen die Betroffenen ebenfalls sehen.

Elternbeirat

Der Elternbeirat wird an den Grund und Hauptschulen jedes Jahr, an allen anderen Schulen alle zwei Jahre gewählt. Er hat an Grund- und Hauptschulen bis zu neun Mitglieder, an den anderen Schulen fünf bis zwölf, je nach Zahl der Schüler. Siehe auch Klassenelternsprecher

Elternrundbrief

Die Schulleitung gibt mehrmals im Jahr Schreiben an die Eltern heraus, mit Terminen und anderen Informationen über die Schule.

Elternsprechabend

Der Elternsprechabend (an manchen Schulen ein Elternsprechtag, z.B. samstags) findet zweimal im Schuljahr statt. Die Termine werden schriftlich bekannt gegeben. Eltern können an diesen Abenden die Lehrer ihrer Kinder kennen lernen, kurz sprechen und evtl. Termine vereinbaren (vgl. auch Sprechstunde). In Schulen mit vielen Lehrern und Schülern kann ein Foto des Kindes hilfreich sein, und das nicht nur, weil man aus dem Gesichtsausdruck des Lehrers beim Blick auf das Foto seine Schlüsse ziehen kann.

Entlassung

Soll ein Schüler wegen seines Verhaltens entlassen werden (z.B. wegen Dealens), entscheidet darüber die Lehrerkonferenz. Die Eltern des betroffenen Schülers können den Elternbeirat einschalten. Die Stellungnahme des Elternbeirats ist bei der Entscheidung zu würdigen, eine Entscheidung, die der Meinung des Elternbeirats entgegensteht, schriftlich zu begründen. Hat sich der Elternbeirat mit Zweidrittelmehrheit gegen die Entlassung ausgesprochen, so kann sie nur im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde ausgesprochen werden. Lehrer sind meist Beamte, können also nicht entlassen werden.

Ethik- und Religionsunterricht

Religionsunterricht ist in Bayern Pflichtunterricht. Es gibt katholische und evangelische Religionslehre. Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, muss den Ethikunterricht besuchen. Der findet oft klassen- und jahrgangsstufenübergreifend nachmittags statt, weil es zu wenige Schüler für eine ganze Klasse sind. Schüler ohne Bekenntnis können bei der katholischen oder bei der evangelischen Kirche beantragen, zum Religionsunterricht zugelassen zu werden. Das ist in der Regel kein Problem. Die Entscheidung über die Teilnahme an Religionsunterricht oder Ethikunterricht gilt, bis sie widerrufen wird. Islamischer Religionsunterricht wird erst an ganz wenigen Schulen angeboten.

Fahrten

Es gibt eintägige Fahrten (Wandertag, Exkursionen) und mehrtägige (Schullandheim, Schikurs, mehrtägige Exkursionen z.B. in Geografie, Studienfahrt, Schüleraustausch). Den Termin für eintägige Fahrten kann jeder Lehrer beliebig festlegen. Sie müssen zwei Wochen vorher angekündigt werden und dürfen nicht gehäuft auftreten. Mehrtägigen Fahrten muss immer der Elternbeirat zustimmen.

Familienberatungsstelle

Die Familienberatungsstellen (Caritas, Diakonie) unterstützen bei Problemen, die sich in der Schule nicht mehr lösen lassen. Siehe auch Nummer gegen Kummer.

Ferien

Es gibt Sommer-, Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien, außerdem Herbstferien und eine Woche Frühjahrsferien. Die Sommerferien müssen mit den anderen Bundesländern abgestimmt werden, über die anderen Ferien entscheidet jedes Land allein. Insgesamt gibt es 75 Ferientage.

Ganztagsbetreuung

auch als Nachmittagsbetreuung bezeichnet, ist etwas anderes als Ganztagsschule. Das Kultusministerium hat erkannt, dass Schule heutzutage mehr bieten muss als Wissensvermittlung, nämlich zum Beispiel auch Betreuung. Es fördert daher Betreuungsangebote, die an den Schulen stattfinden, aber nicht zur Schule selbst gehören. Ein solches Angebot ist die Nachmittagsbetreuung für Schüler der Klassen fünf bis zehn an allen Schularten. Diese Nachmittags- oder Ganztagsbetreuung wird zu jeweils 40 Prozent vom Staat und von der Gemeinde finanziert, 20 Prozent der Kosten tragen die Eltern. Ganztagsschule ist eine eigene Form staatlicher Schulen, die an allen Schularten möglich ist. Hier brauchen die Eltern normalerweise nur die Verpflegung zu bezahlen, an manchen Ganztagsgymnasien fällt allerdings ein darüber hinausgehender Beitrag an. Ganztagsschule - an bayerischen Schulen immer nur jeweils eine Ganztagsklasse, damit den Eltern die freie Wahl bleibt - unterscheidet sich von der Halbtagsschule durch die Verteilung von Unterricht und Entspannungszeiten auf den Tag bzw. auf die Woche; man nennt das Rhythmisierung de Unterrichts. Die offene Ganztagsschule ist keine Ganztagsschule in diesem Sinn, sondern eine Ganztagsbetreuung. Es gibt überall mehr Nachfrage nach rhythmisierten Ganztagsschulen als es Ganztagsschulen gibt. Vor allem Ganztagsgrundschulen würden gebraucht. Das Kultusministerium will zurzeit aber nur Ganztagshauptschulen genehmigen, um dadurch die Hauptschule zu stärken.

Gewalt

Gegen jede Form von Gewalt, sei sie gegen Personen oder gegen Sachen gerichtet, muss die Schule konsequent einschreiten. Wenden Sie sich an Klassenleiter, Verbindungslehrer, Beratungslehrerin, Mediatoren, Schulleitung oder Elternbeirat, wenn Sie oder Ihr Kind Gewalt beobachten oder erleben. Siehe auch Mobbing.

GSO

Ist die Schulordnung für Gymnasien in Bayern

Haltestelle

Die Bushaltestelle ist entweder auf dem Schulgelände oder, viel häufiger, auf öffentlichem Grund. Das spielt eine Rolle für die Aufsichtspflicht. Ist die Haltestelle auf dem Schulgelände, muss die Schule die wartenden Kinder beaufsichtigen. Sonst ist die Gemeinde zuständig, die oft den Hausmeister mit der Aufsicht beauftragt. Für die Schüler ist entscheidend, dass ein Erwachsener da ist, der ihnen sagen darf, wie sie sich zu verhalten haben. Manchmal sorgen Buslotsen nicht nur im Bus, sondern auch an der Haltestelle für Disziplin.

Handys

Müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und in der Schultasche sein, MP3 Player ebenfalls.

Hitzefrei

Legt die Schulleitung fest. Bei längeren Hitzeperioden halten viele Schulen verkürzten Unterricht, d.h. der Stundenplan gilt in der üblichen Form, aber die Unterrichtsstunden dauern 30 statt 45 Minuten.

Informationen

Eltern erhalten Informationen bei der Verwaltung (Sekretariat), bei der Schulleitung, beim Elternbeirat, beim Klassenleiter, beim Beratungslehrer und bei der SMV, außerdem durch Rundschreiben (ab und zu das Kind fragen, ob es noch etwas in der Schultasche hat!), auf der Website der Schule und im Jahresbericht.

Klassenelternsprecher

Seit einigen Jahren können auch an Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen Klassenelternsprecher gewählt werden, diese haben aber der Schule gegenüber keine Rechte. Sie dienen als Ansprechpartner für alle Eltern der Klasse, aber auch für die Lehrer und vor allem für den Elternbeirat. Sie halten Kontakt zum Elternbeirat und machen sich im Ideal­fall um die Kommunikation in der Klasse verdient (Veranstaltungen wie Stammtisch organisieren usw.). Die meisten Elternbeiräte laden ihre Klassenelternsprecher mehrmals im Jahr zu Versammlungen ein.

Klassenelternversammlung

Mindestens eine Klassenelternversammlung muss zu Beginn des Schuljahres stattfinden, weitere sind auf Antrag möglich. Sie dienen dem Informationsaustausch der Eltern mit dem Klassenleiter und den Fachlehrern.

Klassenleiter

Bei allen Fragen und Problemen wenden Eltern und Schüler sich zunächst an den Klassenleiter

Klassensprecher

Jede Klasse ab Jahrgangsstufe fünf (oft auch schon früher) wählt zu Beginn des Schuljahres einen Klassensprecher und einen Stellvertreter. Der Klassensprecher hält Kontakt zur SMV und nimmt deren Aufgaben innerhalb seiner Klasse wahr. Er vertritt die Klasse gegenüber Lehrern, Schulleitung und Elternbeirat, darf Anregungen zur Unterrichtsgestaltung geben und ist für Informationen, Vermittlungen und Beschwerden zuständig. Der Klassensprecher ist keinesfalls disziplinarischer Helfer des Lehrers (d.h. er darf nicht die Aufsicht übernehmen) und auch nicht Putz- und Aufräumdienst, sondern vielmehr Ansprechpartner und gegebenenfalls organisatorischer Helfer des Lehrers.

Kopiergeld

Kopiergeld müssen die Eltern für Arbeitsblätter, die im Unterricht verwendet werden, bezahlen - aber nur für diese.

Kopfnoten

Kopfnoten sind Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler (früher: Fleiß, Betragen, Mitarbeit).

Krankheit (chronisch)

Die Schule muss Bescheid wissen, wenn ein Kind chronisch krank ist. Nur so kann der Lehrer im Notfall die richtigen Maßnahmen ergreifen und seine Anforderungen den Fähigkeiten des Kindes anpassen. Haben Sie Bedenken, ihr Kind könne stigmatisiert werden, so sprechen Sie zunächst mit dem Elternbeirat. Für Ihr Kind ist es besser, die anderen wissen von seiner Beeinträchtigung, als wenn es als Simulant erscheint.

Krankmeldung

Kann ein Schüler nicht zur Schule gehen, z.B. weil er krank ist, muss er so schnell wie möglich schriftlich entschuldigt werden. Auf jeden Fall muss das Sekretariat am Morgen der Erkrankung oder Verhinderung noch vor dem Unterricht telefonisch (bei Schülern unter 18 Jahren nur durch die Erziehungsberechtigten) oder schriftlich informiert werden, weil sonst nach dem fehlenden Schüler gesucht wird, im Zweifelsfall auch durch die Polizei. Die Polizei wird immer dann eingeschaltet, wenn Sie nicht erreichbar sind und niemand weiß, wo der Schüler ist. Die schriftliche Entschuldigung ist gegebenenfalls nachzureichen.

Kultusministerium

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, kurz: Kultusministerium, ganz kurz: KuMi, ist die oberste Verwaltungsbehörde für alles, was mit Schule zu tun hat. Das KuMi entscheidet darüber, wie es das Geld im Bildungshaushalt verteilt, entscheidet über Klassengrößen und Lehrerzuteilung, über Schulordnungen und Schulreformen. Siehe auch Bildungsausschuss

Landesschülerrat

Bayern hat als letztes Bundesland seit dem 18. Januar 2008 einen Landeschülerrat, in dem Schülervertreter aus allen Schularten (allerdings nicht aus der Grundschule) sitzen.

Lehrpläne

Lehrer unterrichten nach Lehrplänen, die das Kultusministerium verfasst. Sie können alle Lehrpläne aus dem Internet herunterladen - isb.bayern.de.

Leistungsnachweise

Alles, worauf der Schüler Noten (in den ersten eineinhalb Schuljahren eine mündliche Beurteilung) bekommt, ist ein Leistungsnachweis, also schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen, Aufgaben und Arbeiten.

Lernmethoden

Tipps zu den besten Lernmethoden geben die Beratungslehrer. An vielen Schulen laufen Projekte wie „Lernen lernen“, „Selbstständig lernen“ u.ä., zu denen oft auch ein Elternabend gehört.

Lernmittel

Lernmittel sind alle Gegenstände, die ein Schüler für den Unterricht und zum Lernen zu Hause braucht. Beschädigte Bücher müssen von den Eltern bzw. den Schülern ersetzt werden. In manchen Fächern empfiehlt es sich, das Buch zu kaufen, aber erst nach Absprache mit dem Lehrer, damit klar ist, welches Buch tatsächlich benutzt wird.

Mediation

siehe Streitschlichter

Mittagsbetreuung

siehe Ganztagsbetreuung

Modus 21

Modus 21 bedeutet „Modell Unternehmen Schule im 21. Jahrhundert“. Modellschulen haben neue Wege für den Unterricht und das Schulleben ausprobiert, und die erfolgreichsten 60 Maßnahmen sind für alle Schulen freigegeben worden. Jede Schule hat ein Buch, in dem die Modusmaßnahmen beschrieben und Ansprechpartner genannt sind.

Noten

Öfter mal bei den Lehrern nachfragen. Die Lehrer müssen den Schülern erklären, wie sie ihre Noten machen und warum sie eine bestimmte Note gegeben haben. Die äußere Form bei schriftlichen Arbeiten kann sich auf die Note auswirken. Wird die Arbeit deshalb schlechter bewertet, so muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Fehler in Rechtschreibung, Grammatik oder Interpunktion müssen in Deutsch und können auch in anderen Fächern zu schlechteren Noten führen. Bei Legasthenikern wird die Rechtschreibung nicht bewertet.

Pause

Die meisten Schulen machen vormittags zwei Pausen. Die erste dauert z. B. von 9.30 Uhr bis 9.45 Uhr, die zweite von 11.15 Uhr bis 11.30 Uhr. Es sind aber auch andere Regelungen möglich. Der Elternbeirat kann bei der Pauseneinteilung mitbestimmen.

Pausendienst

Schüler sammeln wäh­rend und nach der Pause Abfälle auf. Dieser Dienst ist an unserer Schule bis zur 11. Jahrgangsstufe vertreten und soll das Sozialverhalten stärken.

Pausenhof

siehe Schulhof

Pflichten der Eltern

Die Eltern sind verpflichtet, „die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen“. Sie müssen also dafür sorgen, dass die Kinder ihre Hausaufgaben machen. Korrigieren sollen sie diese Hausaufgaben nicht – das hilft den Kindern nicht und lässt die Lehrer über deren wirklichen Leistungsstand im Unklaren.

Pflichten der Schule

Die Schule ist verpflichtet, die Eltern so früh wie möglich über Schwierigkeiten des Schülers in der Schule zu informieren, und zwar schriftlich. Solche Schwierigkeiten können sein: auffallendes Absinken des Leistungsstands, auffällige Verhaltensweisen, gesundheitliche Mängel (z. B. infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum). Bei volljährigen Schülern unter 21 sollen die Eltern über Ordnungsmaßnahmen informiert werden.

Presserecht

siehe Schülerzeitung

Probleme

Probleme sollten besprochen werden, sobald sie auftauchen, damit sie nicht zu groß werden. Siehe Elternbeirat, Klassenleiter, Beratungslehrer, Verbindungslehrer, Schulleitung, Beauftragte für Suchtprävention, Tutoren, Mediatoren, Schulleitung

Projekttage

Ziel von Projekttagen ist es, außerhalb von Stundenplan und Lehrplan einen oder mehrere Tage lang gemeinsam aneiner Sache zu arbeiten. Projekttage am Ende des Schuljahres werden oft genutzt, um das Schulfest vorzubereiten. Manche Schulen binden die Eltern in die Projekttage ein.

Religionsunterricht

siehe Ethik

Rundschreiben/Briefe an die Eltern

Es empfiehlt sich, das eigene Kind gelegentlich nach Schreiben für die Eltern zu fragen, denn nicht alles, was in der Schule verteilt wird, ist mit einem Kontrollabschnitt versehen. So verkümmert so manches Schriftstück, das für Eltern interessant gewesen wäre, ungelesen zuunterst in den Schultaschen. Volljährige Schüler müssen Schreiben, die an ihre Eltern gerichtet sind, weiterleiten, auch wenn sie meinen „das interessiert die doch gar nicht“. Rücklaufabschnitte sind von denjenigen zu unterschreiben, an die das Schreiben gerichtet ist, also auch hier von den Eltern.

Rauchen

Rauchen ist an allen Schulen verboten, auch für Lehrer und sonstiges Personal.

Sachaufwandsträger

siehe Schulaufwandsträger

Schulaufsicht

Zur staatlichen Schulaufsicht gehören die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, die Förderung und Beratung der Schulen und die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal.“, heißt es im BayEUG. Für Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Realschulen und für deren sonderpädagogische Varianten hat das Kultusministerium die Schulaufsicht; in jedem Regierungsbezirk gibt es für jede dieser Schularten als Ansprechpartner einen Ministerialbeauftragten. Für Förderschulen und beruflichen Schulen - dazu gehören auch die Wirtschaftsschulen - liegt die Schulaufsicht bei den Schulabteilungen der Bezirksregierungen, die außerdem für Baumaßnahmen an Volksschulen zuständig sind.

Schulaufwandsträger

Der Schulaufwandsträger ist die Behörde, die alles bezahlt, was mit der Schule zu tun hat, außer dem Gehalt des Personals. Das ist bei Grund- und Hauptschulen die Stadt, Gemeinde oder eine Verwaltungsgemeinschaft, bei Realschulen und Gymnasien der Landkreis oder die Stadt, bei Förderschulen der Regierungsbezirk.

Schulberatung

Für Schüler und Eltern gibt es in jedem Regierungsbezirk die schulunabhängige staatliche Schulberatung, an die Sie sich jederzeit wenden dürfen (schulberatung.bayern.de). Siehe auch Beratungslehrer und Schulpsychologe

Schulbücher

siehe Lehrmittel

Schüleraustausch

An so gut wie allen Gymnasien gehört der Schüleraustausch zur Regel, an Realschulen und vor allem Hauptschulen ist er seltener. Es gibt aber sogar Grundschulen mit Schüleraustausch. Es ist offenbar erheblich einfacher, Austauschschulen in östlichen Ländern zu finden als in westlicher gelegenen, da es offenbar eine allgemeine Tendenz gibt, sich nach Westen zu orientieren. Beim Schüleraustausch mit der ganzen Klasse fahren die Schüler für eine oder zwei Wochen ins Partnerland und wohnen bei ihren persönlichen Austauschpartnern. Diese kommen anschließend (oder vorher) für ein oder zwei Wochen zum deutschen Austauschpartner und wohnen bei dessen Familie. Schüleraustausch für einzelne Schüler dauert mindestens mehrere Wochen, meistens ein halbes oder noch öfter ein ganzes Jahr. Er wird über Austauschorganisationen oder über politische Austauschprogramme organisiert. Die Schüler haben in der Regel keinen persönlichen Austauschpartner, sondern wohnen bei einer Familie im Ausland und gehen dort normal zur Schule. Die deutsche Schule stellt sie für diese Zeit frei.

Schülerakt

Zum Schülerakt gehört der Schülerbogen und alles was die Schule im Laufe der Zeit an Schriftlichem über den Schüler (nicht vom Schüler, also nicht die schriftlichen Arbeiten) sammelt. Im Schülerakt finden sich zum Beispiel die Kopien der Zeugnisse (das Original haben die Eltern), Beurteilungen, Beobachtungen, Schullaufbahnempfehlungen, Schreiben der Eltern, Verweise, Schüler und Eltern haben das Recht, ihre eigenen Daten einzusehen, aber nicht unbedingt das, was andere über sie geschrieben haben. Weil das nicht leicht zu trennen ist, gestatten Schulleiter oft (zulässigerweise) den Einblick in den kompletten Schülerakt. Siehe auch Schülerbogen

Schülerbogen

Die Schule führt für jeden Schüler einen Schülerbogen. Dieser wird bei einem Schulwechsel an die aufnehmende Schule weitergeleitet. Er muss mindestens 20 Jahre im Schularchiv aufbewahrt werden. Eltern haben das Recht, ihn einzusehen und sollten davon Gebrauch machen. Verweise und andere Ordnungsmaßnahmen werden nicht in den Schülerbogen eingetragen. Sie finden sich im Schülerakt und werden daher nicht von einer Schule an die andere weitergereicht.

Schüler-ID

Die Identifikationsnummer für Schüler ist ein sehnlicher Wunsch der Bildungsforscher bzw. der Verwaltung, die damit den Weg der Schüler durch das Bildungssystem verfolgen möchten. Datenschützer und auch die Eltern sehen die ID skeptisch, weil nicht garantiert ist, dass sie nicht auf den einzelnen Schüler zurückgeführt werden kann.

Schülersprecher

Drei von den Klassensprechern gewählte Vertreter der Schüler sind die Schülersprecher einer Schule.

Schülerunfallversicherung

Schüler, die auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg (auch auf dem Heimweg) einen Unfall haben, müssen dies sofort im Sekretariat der Schule melden. Der Unfall muss dem Versicherungsträger auf einem Vordruck gemeldet werden, den die Schule hat. Mit welchem Fortbewegungsmittel die Schüler den Schulweg zurücklegen, spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle. Die Meldung als Schulunfall ist wichtig, weil bei Folgeschäden z.B. ein Rentenanspruch entstehen kann.

Schülerzeitung

Schülerzeitungen sind nun endlich auch in Bayern normale Presseerzeugnisse, sofern die Redaktion sich dafür entscheidet. Sie kann die Schülerzeitung aber auch weiter als Produkt der Schule veröffentlichen. Im ersten Fall unterliegt die Schülerzeitung dem allgemeinen Presserecht, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Im zweiten Fall entscheidet der Schulleiter, was in der Zeitung stehen darf, denn er ist dafür verantwortlich. Hat die Redaktion sich für die allgemeine Pressefreiheit entscheiden, muss sie dem Schulleiter die Schülerzeitung nur vorlegen, wenn sie sie auf dem Schulgelände verkaufen/verteilen will. Das kann er ablehnen, wenn der Inhalt seiner Ansicht nach unzulässig ist. Den Schülern bleibt unbenommen, die Zeitung außerhalb des Schulgeländes zu verteilen (und sich mit eventuellen Klagen allein herumzuärgern).

Schulentwicklung

Ist ein Teil der Bildungsoffensive in Bayern. Aus dem Internetauftritt des Kultusministeriums: „Die innere Schulentwicklung hat das Ziel, die Unterrichtsqualität zu verbessern und die Schule als Ort des Lebens und Lernens attraktiver zu gestalten.“

Schulfahrten

Ob Schullandheim­aufenthalte und Skikurse stattfinden, entscheidet der Schulleiter, der Elternbeirat muss zustimmen. Das gilt auch für Studienfahrten und Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraus­tauschs.

Schulforum

Im Schulforum sitzen die drei Schülersprecher, der Schulleiter und zwei Lehrer und drei Elternvertreter zusammen. Hier können Schüler und Eltern wirklich mitbestimmen: über die Hausordnung, über Pausenregelung und Pausenverpflegung, darüber, wie in der Schule Veranstaltungen durchgeführt werden und vor allem über das Profil der Schule (s. Schulprofil). Kann sich das Schulforum über eine Streitfrage absolut nicht einigen, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Bei vielen Entscheidungen muss das Schulforum zumindest gehört werden. Bekommt es keine Gelegenheit, sich zu äußern, sind diese Entscheidungen hinfällig. Das Schulforum trifft sich viermal im Schuljahr.

Schulweg

Den Schulweg können Schüler auf jede beliebige Art zurücklegen, versichert sind sie auf jeden Fall.

Sitzenbleiben

siehe Vorrücken

SMV

Schülermitverantwortung. Gremium aus Schülersprechern und weiteren Schülern, welches Arbeitsgemeinschaften organisiert, Projekte durchführt, Feste plant usw.

Sprechstunde

Eine Übersicht über die Sprechstunden der Lehrer erhalten die Eltern mit einem Rundschreiben zu Beginn des Schuljahres und finden sie beiden meisten Schulen auch im Internet. Wenn Eltern nicht zu den regulären Sprechstunden kommen können, muss der Lehrer ein anderes Angebot machen. Denkbar ist telefonische Beratung oder Beratung und Austausch per E-Mail, aber auch eine Sprechstunde am Abend.

Stegreifaufgabe (Ex)

Stegreifaufgaben sind mündliche bzw. „kleine“ Leistungsnachweise, sie werden nicht angekündigt. Die Aufgaben oder Fragen beziehen sich auf den Inhalt der vorhergegangenen ein oder zwei Unterrichtsstunde (je nach Schulart) einschließlich Grundkenntnissen. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 20 Minuten betragen. Für die Korrekturzeit gilt dasselbe wie bei Schulaufgaben. Siehe auch Arbeiten

Strafen

Es gibt keine Strafen, sondern nur Ordnungsmaßnahmen, die erzieherisch wirken sollen. Das sind Verweise, Versetzung, Ausschluss vom Unterricht, Androhung der Entlassung und Entlassung von der Schule, die letzten beiden nicht für Grund- und nur eingeschränkt für Hauptschulen. Für „normal unbotmäßiges“ Verhalten stehen den Lehrern außer Verweisen kaum Mittel zur Verfügung. Strafarbeiten – zum Beispiel Texte abschreiben – sind nicht zulässig. Nur versäumter Unterrichtsstoff darf auf diese Weise oder durch Nacharbeit am Nachmittag nachgeholt werden. Allerdings kann ein Aufsatz, in dem das beanstandete Verhalten erörtert werden muss, Wunder wirken und bringt meist mehr als ein Verweis.

Streitschlichter

Schüler schlichten Streit zwischen Schülern. Ältere Schüler (manchmal schon ab der 4. Klasse) werden zu Streitschlichtern bzw. Mediatoren ausgebildet. Sie selbst profitieren von dieser Ausbildung erfahrungsgemäß am meisten.

Studienfahrten

Ob Studienfahrten oder andere Schulfahrten stattfinden, entscheidet der Schul­leiter. Die Kosten müssen für alle Eltern zumutbar sein, daher muss der Elternbeirat zustimmen. Nimmt ein Schüler nicht teil, so muss er den Unterricht einer anderen Klasse besuchen.

Stundentafel

Das Kultusministerium legt für jede Schulart in der Stundentafel fest, wie viele Unterrichts­stunden in jedem Fach zu halten sind. Im Stundenplan bestimmt dann die Schule, wie sich diese Stunden verteilen. Die Stundentafeln der einzelnen Schularten sind Teil der Schulordnungen

Tutoren

Ältere Schüler, die den Neuen den Einstieg in die Schule erleichtern wollen durch Aktivitäten wie Spielnachmittage, Nikolausfeiern, Weihnachtsbasar usw. Sie sind auch Ansprechpartner bei Problemen.

Überspringen einer Jahrgangsstufe

Auf Antrag der Eltern kann die Lehrerkonferenz Schüler eine Jahrgangstufe überspringen lassen. Schlagen die Lehrer das Überspringen von sich aus vor, müssen die Eltern zustimmen.

Übertrittszeugnis

Das Übertrittszeugnis der Grundschule (oder einer weiterführenden Schule) gilt nur in dem Jahr, in dem es ausgestellt wurde. Wer für ein Jahr an die Hauptschule zurückgeht und dann wieder ins Gymnasium möchte, braucht ein neues Übertrittszeugnis. Für den Probeunterricht gilt dasselbe.

Unterrichtsausfall

Alle Schulen versuchen, Unterricht, der wegen Krankheit, Fortbildung oder Klassenfahrten der Lehrer ausfällt, durch Vertretungsstunden aufzufangen. Deshalb sind Lehrer manchmal nicht in ihren Sprechstunden, weil sie stattdessen in einer Klasse Vertretung haben. Das Kultusministerium lässt seit einigen Jahren regelmäßig den Unterrichtsausfall erheben, kommt dabei aber stets auf niedrigere Zahlen als die mitzählenden Eltern.

Unterrichtszeit

Der Schulleiter setzt die Unterrichtszeit im Benehmen mit dem Schulforum und dem Schulauf­wands­träger fest. Unterricht ist in der Regel vormittags und sollte möglichst gleichmäßig auf die Wochentage verteilt werden. Das Schuljahr hat 75 (Werk-)Tage Ferien.

Verbindungslehrer

Verbindungslehrer an Gymnasien werden am Ende des Schuljahres von den Klassensprechern und ihren Stellvertretern fürs neue Schuljahr gewählt. Sie sind Vertrauenspersonen für die Schüler, werden in der Regel bei Problemen mit Schule, Unterricht, Noten von den Schülern angesprochen und vermitteln dann zwischen Lehrern und Schülern. Auch Eltern können die Vermittlerfunktion der Verbindungslehrer nutzen.

Vertretungsstunden

Fällt Unterricht aus, werden Lehrer als Vertretung eingesetzt. Im günstigsten Falle machen sie Ersatzunterricht oder interessante Projekte. Nicht selten können die Schüler während der Vertretungsstunden ihre Hausaufgaben erledigen.

Verweise

Einen schriftlichen Verweis erteilt der Lehrer, einen verschärften Verweis der Schulleiter.

Wahlfächer

Wahlfächer kann der Schüler freiwillig besuchen. Sie finden am Nachmittag statt.

Wandertag

Zweimal im Jahr gibt es einen Wandertag. Das Ziel macht der Klassenleiter mit den Schülern aus. Die Schüler müssen teilnehmen (Ausnahme: Freizeitpark).

Zuschüsse

Zu Klassenfahrten oder sonstigen Ausgaben, die für die Schule nötig sind, können bei der Schule (Schulleitung, Klassenleiter) oder beim Elternbeirat Zuschüsse beantragt werden. Auch Fördervereine geben Zuschüsse. Klassenleiter sollten die Eltern rechtzeitig auf diese Möglichkeit hinweisen. Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, haben einen Anspruch auf Zuschuss zur Schulfahrt durch ihre Arge bzw. die Stelle, die die Unterstützung auszahlt.

Zeugnis

siehe Übertrittszeugnis